LUST AUF VOLLEYBALL!!! Gerne Wiedereinsteigerinnen!

Hallo an alle sportbegeisterten Damen! Ü30, Ü40, Ü50... gerne gesehen!

Wenn ihr früher schon mal Volleyball gespielt habt oder/und jetzt vielleicht nach euren Kindern wieder aktiv werden wollt, wenn ihr umgezogen seid in den Süden Berlins oder einfach nach einer neuen Mannschaft sucht ... Ihr seid herzlich willkommen.

Wir (der TSV Rudow III) trainieren Montag und Donnerstag um 19:30 in der Grundschule am Fliederbusch in der Konradenstraße.

Wir haben die letzte Saison als 4. der Bezirksklasse beendet. In die nächste Saison wollen wir gerne wieder starten und dafür unsere Personaldecke etwas verstärken! Seid gerne dabei!

Kontakt oder Fragen gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Das letzte Spiel der Erwachsenen-Saison spielten unseren Rudow-Herren am 26.03.2023. Die Damenwelt war schon ein Wochenende zuvor im Saisonabschluss.

Ingesamt können wir auf folgende Ergebnisse zurückschauen:

1. Damen (Regionalliga): 5. Platz (bestes Berliner Team)
2. Damen (Berlin-Liga): 6 Platz (als Aufsteiger Klassenerhalt mit nur 2 Pkt. Unterschied zum Drittplatzierten)
3. Damen (Bezirksklasse): 4. Platz (mit nur 1 Pkt. Unterschied zum Platz 3)
4. Damen (Kreisliga): 1. Platz (Meister und Wieder-Aufsteiger in die Bezirksklasse)

1. Herren (Kreisliga): 5. Platz (mit 48 Punkten in einer sehr starken Staffel).

Damit sind wir für die neue Saison wieder ein bisschen besser aufgestellt - nach der Saison ist vor der Saison.

Für die Jugend geht's in teilen noch um den Pokal bzw. die Berliner Meisterschaft.

Auch unsere Seniorinnen werden noch bis Mai in der Saison bleiben.

Aufgrund des großen Andrangs der letzten Zeit können wir vorübergehen (bis zu den Sommerferien) keine Jugendlichen mehr aufnehmen.

Die Wartelisten für Probetraining sind in allen Altersstufen so lang. Wir möchten erstmal allen auf den Listen die Gelegenheit zum Probetraining bieten. Das wird voraussichtlich bis zu den Sommerferien andauern.

Wir würden gerne alle aufnehmen. Um das gewohnt qualitativ hochwertige Training weiterhin anbieten zu können und weil die Hallenkapazitäten begrenzt sind, müssen wir jetzt erstmal die Aufnahme aussetzen.

Wir werden es hier veröffentlichen, sobald wir wieder mit der Aufnahme neuer Jugendvolleyballer*innen beginnen.

Die Feiertage sind vorbei, der Jahreswechsel hinter uns und die Hallen fürs Training endlich wieder geöffnet. Am ersten Wochenende starten die 1. Damen mit einem Auswärtsspiel gegen Cottbus und unsere Herren müssen in der Heimhalle der Fliederbusch-Grundschule ran. Für die übrigen Erwachsenenteams geht es erst eine Woche später in die 2. Saisonhälfte - also Daumen drücken, fleißig trainieren und mit dem Spaß kommt meist auch der Erfolg.

Maßnahmen ab dem 05.02.2022:

2G-Regelung
Personen, die unter die 2G-Regelung fallen, müssen
a) nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder,
b) nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).

Unter die 2G-Regelung fallen außerdem:
c) Personen unter 18 Jahren, die einen eigenen negativen Test nachweisen können (POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) und,
d) Personen, die mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden und einen eigenen negativen Test nachweisen können (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden – ein POC-Test ist hier nicht ausreichend).

Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend. Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen. 

Testung/Impfung/Genesung (3G-Regelung):
Wenn im Folgenden von den genannten Kriterien die Rede ist, ist damit gemeint, dass entweder
- ein Nachweis über ein höchstens 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis
- oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit negativem Ergebnis durchführt wurde
- oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
- oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.

Soweit nach der gültigen Verordnung vorgeschrieben ist, dass Personen negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sein müssen, gilt dies nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Schülerinnen und Schüler haben also keine Testpflicht, dies gilt für alle Schulbesuchenden unabhängig ihres Alters und unabhängig von der Gruppengröße (§6 Abs. 3 der InfSchMV). 

Für die Überprüfung der Impf-, Genesungs- oder Testnachweise sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig. 

Sport in Sporthallen
Für den Sport in Sporthallen gilt die 2G+-Regelung.
Die Teilnahme an Training oder Wettkampf in Hallen ist also nur für Personen erlaubt, die die unter die oben beschriebenen 2G-Regelung fallen.
Für Geboosterte/Genesene ist ein zusätzlicher Test durch die Abteilungsleitung weiterhin empfohlen, für alle Anderen verpflichtend.

Ausgenommen von der 2 G-Regelung sind
a) ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen bis höchstens 10 Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person durchführen,
b) Nutzungsgruppen von höchstens 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren in einer festen Gruppe zuzüglich genau einer betreuenden Person (es dürfen sich sonst keine weiteren
    Personen in der Halle aufhalten – Hinweis: diese Regelung besteht zwar, findet aber praktisch keine Anwendung mehr),
c) Bundes- und Landeskadersporttreibende,
d) Sporttreibende im Bereich der beruflichen Bildung (diese müssen aber eine Impfung/Genesung oder einen Test nachweisen).

Das bedeutet, dass alle sonstigen Anwesenden in der Sporthalle (Sporttreibende, Zuschauende u.s.w.) ohne Ausnahmen der 2G-Regeln unterliegen. Für Übungsleitende/Betreuungspersonen gilt wie für Personal, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die 2G-Regel fallen. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren.

Der Nachweis muss bei Betreten der Sporthalle erbracht werden. Kann eine Person einen 2G-Nachweis nicht erbringen, ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren.

Die Zugangskontrolle muss durch für die Trainingseinheit Verantwortlichen erfolgen.

Die Auswirkungen der 2G-Regelung sind:
- der Mindestabstand muss nicht mehr eingehalten werden
- die Nutzung der Umkleidekabinen ist ohne Anzahlbeschränkung möglich
- die Maskenpflicht außerhalb der Sportausübung bleibt wie bisher bestehen.

Anwesenheitsdokumentation
Es muss keine  Anwesenheitsdokumentation geführt werden, auch unter 2G-Bedingungen.

Sport im Freien
Die Sportausübung in Trainingsgruppen beliebiger Größe ohne Mindestabstand und ohne Impf-, Genesungs- oder Testnachweise ist erlaubt. Für das Betreten eines Funktionsgebäudes gilt die 2G-Regelung.

Wettkampfbetrieb im Freien
Wettkämpfe im Freien
sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Verbandes stattfinden. Alle Teilnehmenden (auch Trainer und Betreuer) haben für den Wettkampf
eine Testpflicht, wenn mehr als 100 Personen anwesend sind, die vor dem Betreten der Sportstätte nachzuweisen ist. Für vereinsübergreifende Trainingsspiele und -wettkämpfe gelten diese Wettkampfregelungen!

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